AGB business Company
1. Allgemeines
1.1. Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote und Leistungen der MKV.
1.2. Unsere Geschäftsbedingungen und unsere Preisliste gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen unsere Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
1.3. Für sämtliche gegenseitige Ansprüche aus dem Vertragsrecht gilt Deutsches Recht.
1.4. Für Aufwendungen bei Vorstellungs- und Präsentationsterminen ( Fahrtkosten, Bewerbungsunterlagen, Bewirtungskosten u .ä..) erstattet MKV keinerlei Aufwendungen
2. Angebote
2.1. Angebote von MKV sind insbesondere hinsichtlich der Preise, Zeitraum der Leistungserbringung und möglicher Nebenleistungen freibleibend und unverbindlich.
2.2. Der Umfang der von MKV zu erbringenden Leistungen wird allein mit der Auftragsbestätigung durch Vertragsschluss wirksam.
2.3. MKV behält sich durch die Berücksichtigung zwingender, insbesondere rechtlicher Normen bedingte Abweichungen von Angeboten und Verträgen vor.
3. Vertragsschluss

    3.1. Der Vertrag kommt zu Stande, wenn MKV die mit Datum und Unterschrift versehene Annahme des Vertragsangebotes vom Kunden erhält. Änderungen und Ergänzungen eines Vertrages sowie Erklärungen hierzu bedürfen der Schriftform. Telefax sowie die elektronische Form (E-Mail) wahren die Schriftform.

    3.2.Sollte der Vertrag/ Auftragserteilung/ Honorarvereinbarung von Kunden nicht unterschrieben werden und es kommt, durch MKV vermitteltes Personal, zu Kontakten/ Vorstellungsgesprächen bei Kunden und aufgrund dessen die Unterzeichnung Arbeitsvertrages/ Mitarbeitervertrages/ Arbeitsbeginn erfolgt, werden die von MKV geforderten Honorare fällig.

4. Preise
4.1. Werden Vermittlungsleistungen auf Grundlage eines nach § 296 SGB III zu schliessenden Vertrages erbracht, so gelten die hierfür Vorgeschriebenen Preise. Im übrigen verstehen sich die Preise netto zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Leistungen, für die nicht ausdrücklich feste Preise vereinbart sind, werden zu den am Tage der Erbringung gültigen Listenpreisen berechnet. von MKV festgelegt, ergänzend gelten diese Geschäftsbedingungen.
4.2. MKV ist an die angegebenen Preise nicht gebunden, wenn durch den Kunden zu vertretende Verzögerung der Leistungserbringung von mehr als vier Monaten eingetreten sind. In diesem Fall werden die zum Zeitpunkt der Erbringung gültigen Preise berechnet.
Ziffer 4.1. bleibt unberührt.
pfeil