AGB business Company
5. Gewährleistung
Die zur Vertragserfüllung notwendigen Daten werden ausschliesslich vom Kunden bereitgestellt, so dass MKV deren Vollständigkeit, Richtigkeit, Sorgfalt oder Verfügbarkeit nicht gewährleisten kann.
6. Haftung
6.1. Eine Haftung von MKV für Schäden des Kunden aus jeglichem Rechtsgrund, einschliesslich Verzug, Unmöglichkeit, Schlechterfüllung und ausservertraglicher (deliktischer) Haftung ist ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden beruht auf der Verletzung einer wesentlichen vertraglichen Hauptpflicht (Kardinalpflicht), durch MKV grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht.
6.2. MKV haftet in keinem Fall für atypisch und daher nicht vorhersehbare Folgeschäden. MKV haftet ebenfalls nicht für Schäden, soweit der Kunde deren Eintritt durch ihm zumutbare Massnahmen hätte verhindern können.
6.3. MKV haftet nicht für Leistungen eines Dritten, den der Kunde zur Erfüllung der sich aus den allgemeinen Vertragsbedingungen ergebenen Aufgaben heranzieht.
7. Zahlung
7.1. Soweit nicht anders vereinbart ist, sind Zahlungen sofort bei Rechnungslegung ohne jeden Abzug zu leisten. Bei Zahlungsverzug ist MKV berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 4 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu verlangen, soweit nicht MKV einen höheren Schaden nachweist.
7.2. Wird bei Ratenzahlung eine Rate nicht innerhalb von 10 Kalendertagen nach Fälligkeit bezahlt, so wird der gesamte Restbetrag sofort fällig.
7.3. Aufrechnungen und Zurückbehaltung von Zahlungen sind nur wegen von MKV anerkannter oder rechtkräftig festgestellter Gegenansprüche des Kunden zulässig.
8. Datenschutz
8.1. Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle Informationen und Daten, die sie vom Vertragspartner in Zusammenhang mit der Durchführung des Vertrages erhalten, vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen. Die Verpflichtung erstreckt sich über die Beendigung des Vertrages hinaus.
8.2. Der Kunde ermächtigt MKV, die im Vertragszusammenhang von ihm erhaltenen Daten zu verarbeiten, zu speichern und auszuwerten.
9. Schlussbestimmung
9.1. Diese Bedingungen bleiben im Zweifel auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner oder mehrerer Bestimmungen in ihren übrigen Teilen verbindlich. Sollten Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so soll an deren Stelle eine Bestimmung treten, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.
9.2. Erfüllungsort für alle Leistungen von MKV ist Artern. Falls der Kunde seinen Sitz im Ausland hat, wird als ausschliesslicher Gerichtsstand Artern vereinbart.
Stand: Januar 2009
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