Allgemeine Geschäftsbedingungen der MKV Headhunting & Training

1. Allgemeines

1.1. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für die gesamte Geschäftsbeziehung zwischen MKV Headhunting & Training („MKV“) und dem Kunden („Kunde“).

1.2. Unsere AGB und unsere Preisliste gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen unserer Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich und schriftlich zugestimmt. Die vorliegenden AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte zwischen MKV und dem Kunden, ohne dass es eines erneuten Hinweises bedarf.

1.3. Als Kunde im Sinne dieser AGB gelten sämtliche Unternehmen, welche Leistungen von MKV in Anspruch nehmen, ohne diesen ausdrücklich zu widersprechen, bzw. diese zurückweisen.

1.4. MKV wird als Erfüllungsgehilfe im Sinne des BGB für den Kunden tätig. Sie ist aber nicht berechtigt, für den Kunden rechtsverbindliche Erklärungen abzugeben.

 

2. Angebote

2.1. Angebote von MKV sind insbesondere hinsichtlich der Preise, Zeitraum der Leistungserbringung und möglicher Nebenleistungen freibleibend und unverbindlich.

2.2. Der Umfang der von MKV zu erbringenden Leistungen wird allein mit der Auftragsbestätigung durch Vertragsschluss wirksam.

2.3. MKV behält sich durch die Berücksichtigung zwingender, insbesondere rechtlicher Normen bedingte Abweichungen von Angeboten und Verträgen vor.

 

3. Vertragsschluss

3.1. Der Vertrag kommt zu Stande, wenn MKV die mit Datum und Unterschrift versehene Annahme des Vertragsangebotes vom Kunden erhält. Änderungen und Ergänzungen eines Vertrages sowie Erklärungen hierzu bedürfen der Schriftform. Telefax sowie die elektronische Form (E-Mail) wahren die Schriftform.

3.2. Sollte der Vertrag/ Auftragserteilung/ Honorarvereinbarung von Kunden nicht unterschrieben werden und es kommt, durch MKV vermitteltes Personal, zu Kontakten/ Vorstellungsgesprächen bei Kunden und aufgrund dessen die Unterzeichnung Arbeitsvertrages/ Mitarbeitervertrages/ Arbeitsbeginn erfolgt, werden die von MKV geforderten Honorare fällig. Die Firma MKV ist eine Maklervermittlung innerhalb des Personalwesens im Sinne des § 652 BGB.

 

4. Preise und Aufwendungsersatz

4.1. Die MKV Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Leistungen, für die nicht ausdrücklich feste Preise vereinbart sind, werden zu den am Tage der Erbringung gültigen Listenpreisen berechnet. von MKV festgelegt, ergänzend gelten diese Geschäftsbedingungen.

4.2. MKV ist an die angegebenen Preise nicht gebunden, wenn durch den Kunden zu vertretende Verzögerung der Leistungserbringung von mehr als vier Monaten eingetreten sind. In diesem Fall werden die zum Zeitpunkt der Erbringung gültigen Preise berechnet.

Ziffer 4.1. bleibt unberührt.

4.3. Für Aufwendungen bei Vorstellungs- und Präsentationsterminen (Fahrtkosten, Bewerbungsunterlagen, Bewirtungskosten u.ä..) erstattet MKV keinerlei Aufwendungen.

 

5. Gewährleistung

Die zur Vertragserfüllung notwendigen Daten werden ausschließlich vom Kunden bereitgestellt, so dass MKV deren Vollständigkeit, Richtigkeit, Sorgfalt oder Verfügbarkeit nicht gewährleisten kann.

 

6. Haftung

6.1. Eine Haftung von MKV für Schäden des Kunden aus jeglichem Rechtsgrund, einschließlich Verzug, Unmöglichkeit, Schlechterfüllung und außervertraglicher (deliktischer) Haftung ist ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden beruht auf der Verletzung einer wesentlichen vertraglichen Hauptpflicht (Kardinalpflicht), durch MKV grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht.

6.2. MKV haftet in keinem Fall für atypisch und daher nicht vorhersehbare Folgeschäden. MKV haftet ebenfalls nicht für Schäden, soweit der Kunde deren Eintritt durch ihm zumutbare Maßnahmen hätte verhindern können.

6.3. MKV haftet nicht für Leistungen eines Dritten, den der Kunde zur Erfüllung der sich aus den allgemeinen Vertragsbedingungen ergebenen Aufgaben heranzieht.

6.4 MKV übernimmt keinerlei Haftung für zugesendete Muster oder Originale, es sei denn, etwas Abweichendes ist ausdrücklich vereinbart. Für den Fall der Rücksendung trägt der Auftraggeber die Kosten einschließlich etwaiger Auslagen, wie Versicherung, wenn gewünscht. Die Rücksendung erfolgt auf Gefahr des Auftraggebers; Gefahrübergang tritt mit Übergabe der Sendung an einen Spediteur oder Frachtführer durch MKV ein. MKV hat das Recht, zugesendete Muster oder Originale nach billigem Ermessen zu vernichten, soweit nichts Abweichendes ausdrücklich vereinbart ist.

6.5. Schadensersatzansprüche des Kunden verjähren innerhalb eines halben Jahres.

 

7. Zahlung

Soweit nicht anders vereinbart ist, sind Zahlungen sofort bei Rechnungslegung innerhalb von 8 Tagen ohne jeden Abzug zu leisten. Bei Zahlungsverzug ist MKV berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen, soweit nicht MKV einen höheren Schaden nachweist.

 

8. Datenschutz

8.1. Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle Informationen und Daten, die sie vom Vertragspartner in Zusammenhang mit der Durchführung des Vertrages erhalten, vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen. Die Verpflichtung erstreckt sich über die Beendigung des Vertrages hinaus.

8.2. Der Kunde ermächtigt MKV, die im Vertragszusammenhang von ihm erhaltenen Daten zu verarbeiten, zu speichern und auszuwerten.

 

9. Schlussbestimmungen

9.1. Diese Bedingungen bleiben im Zweifel auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner oder mehrerer Bestimmungen in ihren übrigen Teilen verbindlich. Sollten Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so soll an deren Stelle eine Bestimmung treten, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.

9.2. MKV ist grundsätzlich nicht bereit und verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungs-stelle teilzunehmen.

9.3. Für das Vertragsverhältnis mit der Personalberatung findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

9.4. Erfüllungsort für alle Leistungen von MKV ist Sömmerda. Falls der Kunde seinen Sitz im Ausland hat, wird als ausschließlicher Gerichtsstand Sömmerda vereinbart.

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